1. Rezeptgebühr bei ärztlicher Verordnung

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse sind verpflichtet – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlung, die in vollständiger Höhe von uns an die Kasse abgetreten werden muss, setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 Euro plus einem 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung. Wir müssen diese in voller Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen einziehen. Bitte bringen Sie daher optimalerweise zur zweiten Behandlung genügend (je nach Rezept ca. 25-29€) Bargeld oder Ihre EC-Karte mit.

2. Op-Bericht

Nach operativen Eingriffen erhalten Sie einen Op-bzw. Behandlungbericht. Dieser ist für die Therapie dringend erforderlich.

3. Ein großes Handtuch

Um Ressourcen zu sparen bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit, welches für Zeit der Behandlung hier in der Praxis gelagert werden kann. Sollten Sie nicht an ein Handtuch denken, kann ich Ihnen gerne eines aus der Praxis aushändigen.

 

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